Wohnumfeldverbessernde Maßnahme · § 40 Abs. 4 SGB XI
Entrümpelung bei Pflegekassen-Maßnahmen in Bielefeld
Ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € – etwa den barrierefreien Umbau oder den Umzug in eine pflegegerechte Wohnung. Ist dafür eine Entrümpelung nötig, gehört sie zur Maßnahme. Wir stellen den Kostenvoranschlag, helfen beim Antrag und rechnen direkt mit der Kasse ab.
Kostenlose Beratung · Mo–Sa 7:00–20:00 Uhr

Wann zahlt die Pflegekasse
Entrümpelung als Teil einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschussen die Pflegekassen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Gemeint sind Umbauten und der Umzug in eine pflegegerechte Wohnung. Eine Entrümpelung allein ist keine solche Maßnahme – sie ist förderfähig, wenn sie dafür notwendig ist.
- Vor dem Umbau
Badumbau, Türverbreiterung oder Treppenlift gehen nur, wenn die Räume vorher geräumt sind. Die Räumung wird dann mit dem Umbau beantragt.
- Platz für Pflegebett und Hilfsmittel
Wird das Schlafzimmer oder Wohnzimmer für Pflegebett, Lifter oder Rollator umgestaltet, gehört die dafür nötige Räumung zur Maßnahme.
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Die alte Wohnung wird aufgelöst, die neue bezogen. Den Umzug selbst organisiert unsere Zentrale: Krankenkassen-Umzug Bielefeld
- Sturz- und Brandgefahr
Zugestellte Flure und Zimmer sind für pflegebedürftige Menschen ein Risiko. Ob die Räumung als Teil einer Wohnumfeld-Maßnahme anerkannt wird, entscheidet die Kasse im Einzelfall – wir formulieren die Begründung entsprechend.
Voraussetzungen
Das brauchen Sie für den Zuschuss
Drei Bedingungen – mehr verlangt die Pflegekasse nicht.
Ein anerkannter Pflegegrad reicht. Ob 1 oder 5 spielt für die Höhe keine Rolle.
Umbau, Anpassung der Wohnung oder Umzug in eine pflegegerechte Wohnung – die Entrümpelung wird als notwendiger Teil davon beantragt.
Der Antrag mit Kostenvoranschlag muss vor der Räumung gestellt und bewilligt sein. Deshalb beginnen wir erst nach der Zusage.
Bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gilt der Betrag je Person, insgesamt höchstens 16.720 € je Maßnahme. Zum Vergleich: In Bielefeld beginnt eine Wohnungsentrümpelung ab 890 €, eine Haushaltsauflösung ab 890 €. Der Zuschuss gilt für die gesamte Maßnahme, also Umbau oder Umzug einschließlich der Räumung.
Quelle: § 40 Abs. 4 SGB XI, gesetze-im-internet.de, geprüft am 15.09.2026.
So läuft der Antrag
In fünf Schritten zur bewilligten Maßnahme
Sie unterschreiben, wir erledigen den Rest – Kostenvoranschlag, Antrag, Kommunikation mit der Kasse.
- 1Anruf und Anspruch prüfen
Sie schildern uns kurz die Situation: Pflegegrad, Wohnung, welche Maßnahme ansteht (Umbau, Umzug, Platz für Hilfsmittel) und was dafür geräumt werden muss. Wir sagen Ihnen sofort, ob ein Antrag Sinn ergibt.
- 2Kostenlose Besichtigung
Wir sehen uns die Räume an und erstellen einen Kostenvoranschlag, der so formuliert ist, wie die Pflegekasse ihn braucht: mit Begründung, zu welcher wohnumfeldverbessernden Maßnahme die Räumung gehört.
- 3Antrag bei der Pflegekasse
Wir füllen den Antrag mit Ihnen aus und legen den Kostenvoranschlag bei. Falls die Kasse ein ärztliches Attest oder eine Stellungnahme des Pflegedienstes verlangt, sagen wir Ihnen genau, was darin stehen muss.
- 4Bewilligung abwarten
Die Kasse entscheidet innerhalb von drei Wochen (fünf Wochen mit Gutachten). Erst nach der Zusage beginnen wir – so entstehen keine Kosten, die nicht gedeckt sind.
- 5Räumung und Abrechnung
Wir entrümpeln, übergeben besenrein und rechnen unseren Anteil der Maßnahme direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten eine Rechnung, die auch für Betreuer und Angehörige nachvollziehbar ist.
Was wir übernehmen
Räumung für Umbau, Hilfsmittel oder Umzug
Von der Besichtigung bis zur Abrechnung mit der Kasse – ein Ansprechpartner.
Bad, Schlafzimmer oder Flur müssen frei sein, bevor Handwerker barrierefrei umbauen können. Wir räumen die betroffenen Räume und lagern auf Wunsch zwischen.
Ein Pflegebett, ein Lifter oder ein Rollator brauchen Platz. Wir schaffen ihn – Möbel, die bleiben sollen, stellen wir um, der Rest wird entsorgt oder gespendet.
Beim Wechsel ins Pflegeheim oder betreute Wohnen lösen wir die bisherige Wohnung komplett auf, sichern persönliche Gegenstände und übergeben besenrein an den Vermieter.
Kostenvoranschlag mit Begründung, Fotodokumentation vor und nach der Räumung, Entsorgungsnachweise und eine Rechnung, die das Betreuungsgericht akzeptiert.
Sie handeln als gesetzlicher Betreuer oder für einen Angehörigen? Dann sind auch unsere Seiten für gesetzliche Betreuer und zu den Kosten und zur Kostenübernahme hilfreich.
Ansprechpartner in Bielefeld
Wir kennen die Kassen vor Ort
AOK NordWest, Barmer, TK, DAK – wir haben mit allen großen Kassen in Bielefeld abgerechnet und wissen, welche Formulierung im Kostenvoranschlag stehen muss, damit die Bewilligung nicht an Formalien scheitert. Unsere Betriebsstätte liegt an der Stapenhorststraße 15 in Bielefeld; zur Besichtigung sind wir in jedem Stadtteil kurzfristig vor Ort.
Rufen Sie an, wir sagen Ihnen in fünf Minuten, ob ein Antrag für Sie Sinn ergibt – kostenlos und ohne Verpflichtung.
0521 1201495-9
FAQ
Fragen zur Entrümpelung bei Pflegekassen-Maßnahmen
- Welche Pflegekassen in Bielefeld gewähren den Zuschuss?
- Alle gesetzlichen Pflegekassen – AOK NordWest, Barmer, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, IKK, BKK, Knappschaft. Der Zuschuss ist in § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt und gilt bundesweit gleich. Auch private Pflegeversicherungen leisten in der Regel einen vergleichbaren Zuschuss.
- Brauche ich einen Pflegegrad?
- Ja, mindestens Pflegegrad 1. Alle Pflegegrade von 1 bis 5 erhalten denselben Höchstbetrag. Viele Menschen haben Anspruch auf einen Pflegegrad, ohne ihn beantragt zu haben – wir sagen Ihnen am Telefon, ob sich ein Antrag lohnt.
- Wie hoch ist der Zuschuss?
- Bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, aktuelle Fassung). Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gilt der Betrag je Person, höchstens 16.720 € je Maßnahme. Liegen die Kosten darüber, zahlen Sie nur den Rest.
- Zahlt die Pflegekasse eine reine Entrümpelung?
- Nein. Gefördert werden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – zum Beispiel ein barrierefreier Umbau von Bad oder Schlafzimmer, der Einbau eines Treppenlifts oder der Umzug in eine pflegegerechte Wohnung. Die Entrümpelung ist förderfähig, wenn sie Teil einer solchen Maßnahme ist: weil der Umbau erst nach der Räumung möglich ist, weil Räume für Pflegebett oder Rollator frei werden müssen oder weil die alte Wohnung vor dem Umzug aufgelöst wird. Entscheidend ist die Begründung im Antrag; darauf achten wir beim Kostenvoranschlag.
- Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab?
- Ja. Nach der Bewilligung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und zahlen nur einen Eigenanteil, wenn die Kosten den Höchstbetrag übersteigen. Das besprechen wir vorher.
- Wie lange dauert die Genehmigung?
- Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei einem Gutachten des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Kommt keine Antwort, gilt der Antrag als genehmigt. Meist liegt die Zusage nach zwei bis drei Wochen vor, dann terminieren wir die Räumung.
- Kann ich den Zuschuss mehrfach beantragen?
- Ja, bei veränderter Pflegesituation – etwa wenn sich der Pflegegrad erhöht oder eine neue Maßnahme nötig wird – kann erneut ein Antrag gestellt werden. Der Höchstbetrag gilt je Maßnahme, nicht je Entrümpelung.
- Was ist, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
- Dann gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse. In manchen Fällen übernimmt stattdessen das Sozialamt Bielefeld die Kosten, zum Beispiel bei geringem Einkommen oder gesetzlicher Betreuung. Wir prüfen mit Ihnen, welcher Weg passt.